Rechtsgebiete

Schadensrecht

Hierzu gehören z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen. Schadensersatzansprüche ergeben sich z.B. nach Verkehrsunfällen – Ersatz des Fahrzeugschadens, Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen u.a. -, entsprechende Ansprüche können sich aber auch ergeben, wenn in einem Vertragsverhältnis ein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt und dadurch ein Schaden eintritt. Aber auch außerhalb von Vertragsbeziehungen können Schäden entstehen und es stellt sich die Frage, ob oder wer dafür haftbar gehalten werden kann, wie hoch der zu ersetzende Schaden ist, ob ein Dritter in Regress genommen werden kann, wenn man selber Schadensersatz leisten musste, etc..

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