Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Das Leistungsangebot der Rechtsanwälte Remmen Flecken Bergmann umfasst die kompetente Beratung und Vertretung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Interessenwahrnehmung nach Verkehrsunfällen, die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen oder Bußgeldsachen und die Vertretung in Führerscheinsachen (z.B. vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Verhängung eines Fahrverbots, Überprüfung der Fahreignung durch das Straßenverkehrsamt, Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Straßenverkehrsamt nach Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung – MPU).

In Bußgeld- und Strafsachen ist es stets wichtig, anhand der Ermittlungsakte abzuklären, ob die von der Behörde aufgenommen Daten korrekt ermittelt sind, ob z.B. bei vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstößen oder Abstandsdelikten etwaige Messprotokolle, Eichscheine oder Schulungsnachweise einschreitender Beamter in Ordnung waren, ob die Beschilderung zutreffend berücksichtigt ist usw. usf..

Ein Fahrverbot oder gar eine Entziehung der Fahrerlaubnis können für den Betroffenen einschneidende, manchmal wirtschaftlich existentielle Folgen haben. In manchen Fällen droht dem Arbeitnehmer eine Kündigung, wenn er durch das Fahrverbot seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. In Härtefällen ist es der Bußgeldbehörde und dem Amtsgericht unter bestimmten Voraussetzungen möglich, von einem Fahrverbot abzusehen, wobei dann i.d.R. die Geldbuße erhöht wird. In diesen Fällen ist es wichtig, die Möglichkeiten abzuklären, gegenüber Behörde oder Gericht entsprechend Stellung zu nehmen und geeignete Beweismittel vorzulegen. Die Vertretung in solchen Bußgeld- und Strafsachen ist einer der Praxisschwerpunkte im Verkehrsrecht.

Ein weiterer Praxisschwerpunkt ist die Vertretung in Verkehrsunfallsachen. Nach einem Verkehrsunfall ist von einem juristischen Laien kaum zu überblicken, welche Ansprüche ihm im Einzelnen zustehen und wie er praktisch und juristisch vorgehen muss, um seine Ansprüche in maximaler Höhe durchsetzen zu können. Viele nehmen an, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung schon alles bezahlen werde, was einem zusteht, die anwaltliche Praxis zeigt jedoch, dass dies keineswegs immer so ist. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es Verletzte gegeben hat und Personenschäden und Schmerzensgelder zu regulieren sind. Gerade beim Schmerzensgeld ist die Rechtslage für den Laien unübersichtlich, es gibt keine festen „gesetzlichen Sätze“ und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wird nicht mehr anerkennen und zahlen, als unbedingt nötig. Daher ist in Verkehrsunfallangelegenheiten grundsätzlich eine anwaltliche Vertretung empfehlenswert, wenn eigene Ansprüche geltend gemacht werden sollen.

Die Kosten für den Rechtsanwalt werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet, wenn der Schaden reguliert wird. Anders kann es (sehr selten) aussehen bei ganz kleinen Schäden (Bagatellschäden), in denen die Sach- und Rechtslage eindeutig liegt.

Die Rechtsanwälte Remmen Flecken Bergmann verfügen über eine langjährige und umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet von Verkehrssachen. Ansprechpartner für das Verkehrsrecht ist vornehmlich Rechtsanwalt Martin Flecken, der auch seit Jahren Vertragsanwalt des ADAC und Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.

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